Kurzparkzone im Bereich der Marktstraße in Kraft gesetzt!

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Seit heute ist die Kurzparkzone im Bereich der Marktstraße unserer Gemeinde in Kraft gesetzt. Ab sofort ist das Parken von Fahrzeugen von Montag - Freitag von 07:00 - 18:00 Uhr und Samstags von 07:00 - 12:00 Uhr nur mehr für max. 30 Minuten auf dafür vorgesehenen Parkflächen möglich. Es wird ersucht, diese neue Regelung unbedingt zu beachten.

Ebenfalls wurde ein Teil der Marktstraße im Bereich Glaserei Dörr bis zum Prangerplatz als Fußgeherzone definiert. Der restliche Teil der Marktstraße ist als Spielstraße gewidmet. Auch hier wird dringend ersucht, die notwendigen Vorschriften zu beachten.

05.07.2019