Waldbrandgefahr

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In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Melk ist aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. 

In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Melk sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen behördlich verboten.

Siehe beiliegende Verordnung der BH Melk

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07.06.2018