Wolfssichtung

Wolf

Bild von christels / Pixabay

In letzter Zeit kam es vermehrt zu Wolfssichtungen in unserem Gemeindegebiet, sollten Sie einen Wolf in der Nähe von Häusern oder Gehöften sehen oder eine beunruhigende Begegnung mit einem Wolf haben, sollten Sie dies jedenfalls unverzüglich wie folgt melden:

o) Wenden Sie sich direkt an einen Jäger vor Ort (Jagdgebiet)

o) Ist Ihnen der Jäger vor Ort nicht bekannt, gibt es folgende Möglichkeiten für eine Meldung

   Meldung an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft

   Meldung über die Wildtierinfo

o) Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahrensituation wenden Sie sich an die nächste

Polizeidienststelle (telefonisch über 133)

    Beispiel für eine Gefahrensituation: Ein Wolf befindet sich unmittelbar in verbautem Gebiet

     (z.B. Ortsbereich) und flüchtet trotz Anwesenheit von Menschen nicht.

     Ihre Meldung kann dazu beitragen, dass seitens der Jägerschaft entsprechend den Vorgaben der 2. Wolf-Verordnung eine Vergrämung (Schreck-oder Warnschüsse) oder eine Entnahme von             Wölfen vorgenommen werden kann.

14.04.2023