Ausgangsbeschränkungen (ganztags)
Der eigene private Wohnraum darf nur mehr für die Arbeit, Deckung von Grundbedürfnissen,
Hilfe- oder Pflegeleistungen für andere, Bewegung an der frischen Luft bzw. Erholung, Besuch
religiöser Einrichtungen verlassen werden. Raus darf man auch zur Abwendung von unmittelbaren
Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.
Handel, Dienstleistungen und Gastronomie
Der Handel und körpernahe Dienstleistungen (wie etwa Friseur- und Kosmetikstudios sowie
Massagepraxen) werden geschlossen. Weiter offen hat der gesamte Lebensmittelhandel, der
Gesundheitsbereich, der Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, die Post, Handyshops,
Trafiken, Abfallentsorger, Putzereien und Kfz- sowie Fahrrad-Werkstätten. Die Öffnungszeiten
bleiben auf 6.00 bis 19.00 Uhr beschränkt.
Die gesamte Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen
und Getränken ist zwischen 6.00 und 19.00 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben rund um die
Uhr erlaubt.
Schulen und Kindergärten
Schulen stellen auf Distance-Learning um. Kindergärten sperren zu. Bei Bedarf gibt es in
Schulen und in den Kindergärten eine Betreuungsmöglichkeit.
Veranstaltungen
Veranstaltungen bleiben untersagt. Ausgenommen sind u. a. Demonstrationen, religiöse
Veranstaltungen sowie Partei- und Politikveranstaltungen.
Spitäler, Alters- und Pflegeheime
In Spitälern und Pflegeeinrichtungen ist nur noch ein Besuch pro Woche und Patientin bzw.
Patient möglich. Schwangere dürfen vor und nach der Geburt von einer Person begleitet
werden, Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen von zwei Personen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen einmal pro Woche einen Coronavirus-Test machen.
Begräbnisse und Religionsausübung
An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen. In Innenräumen von
Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Homeoffice
Homeoffice soll überall dort umgesetzt werden, wo es möglich ist.
Infoblatt als Infoblatt Zivilschutz Lockdown 2